04. November 2015 – 17.00 Uhr
Haus zum Distelzwang, Bern

«Die Schweiz existiert, ich bin ihr begegnet» II: Die Schaffung eines einheitlichen Bildes der Schweiz im Ausland/Gebäude und Kunstsammlungen

Zwei Beiträge zum Thema:
a) Die Gebäude und ihre Bewohner. Referat von Jean-Philippe Jutzi, Kulturattaché der Schweizer Botschaft in Paris, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten.
b) Die Kunstwerke. Referat von Andreas Münch, Leiter der Kunstsammlungen des Bundes, Bundesamt für Kultur.

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a) Die Gebäude und ihre Bewohner

Die Schweiz ist ein multikulturelles Land, das im Ausland ein kohärentes Bild seiner Kultur vermitteln will – im Bewusstsein, dass Kohärenz in kulturellen Belangen nicht Vereinheitlichung bedeutet. Das Bild des Landes muss durch die Bauten selber, aber auch durch ihr Mobiliar und die in den Räumen untergebrachten Kunstsammlungen widerspiegelt werden.

Die Aufgabe ist umso komplexer, als die Gebäude einer Verwaltungseinheit der Eidgenossenschaft, dem Bundesamt für Bauten und Logistik, gehören, die Bewohnerinnen und Bewohner jedoch einer anderen Einheit, dem Eidgenössischen Departement für äussere Angelegenheiten, angehören. Das Bild des Landes wird also gemeinsam vom Besitzer und den Mietern komponiert, wobei sich der Erstgenannte bemüht, die Räume Bedürfnissen anzupassen, die in erster Linie den Zweitgenannten bekannt sind.

Es stellt sich demnach die Frage der Auswahl und ihrer Kriterien. Wer von beiden, die Mauern oder deren Funktion, hat nun den Vorrang gegenüber dem anderen? In welchem Masse haben die Diplomaten die Möglichkeit, die von den in der Schweiz zurückgebliebenen Besitzern getroffenen Entscheide bezüglich des Gebäudes den Realitäten des Landes anzupassen, in dem sie arbeiten?

Durch seine geografische, historische und stilistische Vielfalt vermittelt dieses aus Mobiliar und Immobilie bestehende Kulturerbe eine gewisse Idee der Schweiz. Es fungiert auf seine Art als Sprachrohr eines Landes (eher als einer Nation), das seinen Willen kundtut, auf andere zuzugehen, ohne auf das verzichten zu wollen, was seine Persönlichkeit und seine Geschichte ausmachen.

b) Die Kunstsammlungen

Seit dem Bundesbeschluss von 1887 «betreffend die Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst» hat die Eidgenossenschaft eine der bedeutendsten Kunstsammlungen des Landes (ungefähr 15‘000 Werke) aufgebaut.

Diese Sammlung als solche ist nicht öffentlich zugänglich. Die Hälfte aller Werke werden nämlich im Sammlungszentrum in Bern aufbewahrt, das sie regelmässig für Ausstellungen in der Schweiz oder im Ausland ausleiht. Weitere ungefähr 7000 Werke befinden sich als Dauerleihgaben in Schweizer Museen. 4000 weitere Werke schliesslich sind ausgestellt und sichtbar, auch wenn die Anzahl derer, die Zugang zu ihnen haben, beschränkt ist, denn sie befinden sich in offiziellen Räumen des Parlamentsgebäudes, der Bundesverwaltung und – im Ausland – in den Räumlichkeiten der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen.

Die Eidgenossenschaft hat sich schon oft mit der allfälligen Schaffung eines Museums beschäftigt, in dem alle oder ein Teil der Kunstwerke, die sich in ihrem Besitz befinden, ausgestellt würden. Ein solches Museum hat sich aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen als unrealistisch erwiesen. Zudem waren die Bestände bis jetzt noch nie Gegenstand einer Publikation. Es ist allerdings vorgesehen, die Sammlung über einen Online-Katalog innerhalb der nächsten Jahre zugänglich zu machen.

In den Schweizer Vertretungen im Ausland ist es Tradition, dass die Werke von den Bewohnern der Räume ausgewählt werden. Welches sind jedoch die Kriterien dieser Auswahl? Handelt es sich um rein persönliche Vorlieben ohne notwendigen Bezug von Stil und Epoche mit dem Gebäude, das sie empfängt? Handelt es sich um eine Wahl, die durch die politische Botschaft beeinflusst wird, die man zu einem bestimmten Zeitpunkt vermitteln will? Sind es eher professionelle Kunsthistoriker, die ihre Auswahl für einen bewussten Dialog mit den Räumlichkeiten einsetzen? Wie ist der Turnus dieser Werke geregelt?

Eine Sammlung dieser Art ist aufgrund ihrer grossen Vielfalt eines der möglichen Abbilder der äusserst reichhaltigen kulturellen Bio-Diversität der Schweiz. Trotz der Aufteilung der Sammlung auf zahlreiche Ausstellungs- und Konservierungsorte, ist sie als Instrument der Kommunikation und der Begegnung kohärenter Ausdruck der Kreativität eines Landes. 

Serie: Facettenreiche Schweiz

Anmeldung «Die Schweiz existiert, ich bin ihr begegnet», 4.11.15

Bei Fragen zu dieser Veranstaltung wenden Sie sich bitte an

ottzaugg@gsk.ch

Haus zum Distelzwang, Gerechtigkeitsgasse 79, Bern. Aperitif vor Ort.